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Schutzvertrag
Wer mit guten Absichten ein Tier aufnimmt, hat auch kein Problem damit, einen Schutzvertrag zu unterschreiben!
Mit einem Schutzvertrag sichert man sich das Anrecht, ein abgegebenes Tier zurückzubekommen, falls man im Nachhinein merkt, dass das Tier es mit dem neuen Besitzer wider Erwarten doch nicht so gut getroffen hat. Außerdem darf der Käufer es so nur dem Vorbesitzer/ Vermittler zurückgeben und es nicht beliebig weiterverkaufen oder abgeben. Auch eine Verwendung des Tieres zur (Zucht), zu Versuchszwecken etc. wird auf diese Weise vertraglich untersagt.
Wer eine Schutzgebühr nicht bezahlen kann und will, wird im Ernstfall möglicherweise auch Tierarztkosten nicht übernehmen können und wollen. Mit einer Schutzgebühr wird verhindert, dass Tiere spontan aufgenommen werden, weil sie schließlich nichts kosten, nach dem Motto "Wenn's dann nichts ist, kann man es ja wieder abgeben - es hat ja nichts gekostet!".
Die Schutzgebühr sollte dabei aber nicht so unrealistisch hoch sein, dass die Leute zum Zoohändler getrieben werden! Andererseits sollte sie natürlich zumindest so hoch sein, dass es für den Übernehmer unrentabel ist, beispielsweise den geliebten Kleinnager als billiges Futtertier zu benutzen. Auch unseriöse Versuchslabore könnten auf der Suche nach kostenlosen oder kostengünstigen Versuchstieren sein und werden durch Schutzverträge und -gebühren abgehalten!
Kosten, die für die Tiere aufgebracht worden sind und von denen der Übernehmer profitiert, wie z.B. für Kastrationen, Impfungen oder die Chip-Kennzeichnung, können natürlich anteilig eingerechnet werden.
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